Nein, Ihre Angebote können Sie grundsätzlich jederzeit platzieren, ausgenommen in den Schulferien, Sonn- und Feiertagen.
Erfahrungsgemäß finden viele Veranstaltungen zur Berufsorientierung im ersten Quartal eines Jahres bzw. im zweiten Schulhalbjahr statt.
Betriebe/Einrichtungen können nach eigener Kapazität selbst entscheiden, wie viele SchülerInnen sie einladen möchten.
Hinweis: Aus organisatorischen Gründen, wäre es für die Schulen von großem Vorteil, wenn ganze Klassen bzw. größere Gruppen die Betriebe besuchen könnten. Allerdings ist es selbstverständlich auch erwünscht, dass kleine Betriebe sich beteiligen und dementsprechend kleinere Gruppen empfangen.
Selbstverständlich ist es möglich, das jeweilige Handwerk auch praxisnah an einer Schule zu präsentieren.
Bieten Sie den Schulen an, dass Sie im Unterricht oder im Rahmen eines Aktionstages in der Schule Ihr Handwerk vorstellen. Dabei können Sie für die SchülerInnen z.B. eine typische Aufgabe aus Ihrem Handwerksberuf vorführen, welche die SchülerInnen anschauen, anfassen oder anschließend selber ausprobieren können.
Als Veranstaltungsformate kommen u.a. in Frage:
Bereits im Titel sollte ersichtlich werden, wie der Tag gestaltet wird, z.B.
Beispiel:
Nein, auf der Buchungsplattform sollten ausschließlich konkrete Angebote und Aktionstage zum "Tag des Handwerks" eingestellt werden.
Viele Schülerinnen und Schüler suchen über die Praktikumsbörse der Handwerkskammer nach Praktikumsplätzen. Damit Ihr Praktikumsangebot bei der Zielgruppe optimal sichtbar wird und Sie geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden, empfehlen wir daher, Ihre Praktikumsangebote und freie Lehrstellen in unsere Praktikums- und Lehrstellenbörse einzustellen.
Die Lehrkräfte können, müssen aber nicht anwesend sein.
Sie können für Verpflegung sorgen. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet.
Ja. Die Buchung kann ausschließlich von Lehrkräften vorgenommen werden.
Der „Tag des Handwerks“ gilt für alle weiterführenden Schularten.
Grundlegend ist der Tag des Handwerks für die Jahrgangsstufen vorgesehen, in denen ein besonderer Fokus auf der Berufsorientierung liegt.
Da es sich beim „Tag des Handwerks“ um eine schulische Veranstaltung handelt, besteht für SchülerInnen die reguläre Unfallversicherung über die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse. Zudem empfehlen wir, eine Schülerhaftpflichtversicherung abzuschließen.