Häufig gestellte Fragen

Für Betriebe/Einrichtungen

Welche Vorgaben gibt es für den "Tag des Handwerks"?
  • Das Angebot zum "tag des Handwerks" sollte während der Schulzeit stattfinden (nicht in den Ferien)
  • Der zeitliche Mindestumfang beträgt 4 Schulstunden a 45 Minuten
  • Das Angebot sollte einen deutlichen Praxisbezug haben und die Vorzüge  sowie die Attraktivität einer dualen Ausbildung im Handwerk hervorheben.

 

Gibt es einen festen Termin für den Tag des Handwerks?

Nein, Ihre Angebote können Sie grundsätzlich jederzeit platzieren, ausgenommen in den Schulferien, Sonn- und Feiertagen.

 

Wann ist ein guter Zeitpunkt für ein Angebot?

Erfahrungsgemäß finden viele Veranstaltungen zur Berufsorientierung im ersten Quartal eines Jahres bzw. im zweiten Schulhalbjahr statt.

An wie viele SchülerInnen sollte sich das Angebot richten?

Betriebe/Einrichtungen können nach eigener Kapazität selbst entscheiden, wie viele SchülerInnen sie einladen möchten.

Hinweis: Aus organisatorischen Gründen, wäre es für die Schulen von großem Vorteil, wenn ganze Klassen bzw. größere Gruppen die Betriebe besuchen könnten. Allerdings ist es selbstverständlich auch erwünscht, dass kleine Betriebe sich beteiligen und dementsprechend kleinere Gruppen empfangen.

Kann ich den "Tag des Handwerks" auch an einer Schule anbieten?

Selbstverständlich ist es möglich, das jeweilige Handwerk auch praxisnah an einer Schule zu präsentieren.

Bieten Sie den Schulen an, dass Sie im Unterricht oder im Rahmen eines Aktionstages in der Schule Ihr Handwerk vorstellen. Dabei können Sie für die SchülerInnen z.B. eine typische Aufgabe aus Ihrem Handwerksberuf vorführen, welche die SchülerInnen anschauen, anfassen oder anschließend selber ausprobieren können.

Wie kann ein Tag des Handwerks gestaltet werden?

Als Veranstaltungsformate kommen u.a. in Frage:

  • Aktions-/Praxistage in Ausbildungsbetrieben
  • Unternehmenstouren und Betriebserkundungen
  • Praxis-Workshops im Handwerksbetrieb oder in den Schulen
  • Vorstellung von Ausbildungsberufen durch Auszubildende aus dem Handwerk
Die Liste ist nicht abschließend und soll lediglich eine Orientierung für die
Planung eines "Tag des Handwerks" sein.
Auf unserer Angebotsplattform finden Sie unter „Suchen“ Angebote anderer Handwerksbetriebe oder
Organisationen, an denen Sie sich orientieren können.

 

Welchen Titel soll unser Angebot haben?

Bereits im Titel sollte ersichtlich werden, wie der Tag gestaltet wird, z.B.

„Ein Tag im Handwerk „X“ oder
„praxisorientierte Betriebserkundung“ oder
„Betriebsbesichtigung“.
Was ist für die Beschreibung des Angebots wichtig?
In der Beschreibung sollte klar zum Ausdruck kommen, was an dem Tag
passiert.

Beispiel:

  • „Wir bieten den SchülerInnen praxisorientierte Einblicke in den Ausbildungsberuf x.“
  • „Die SchülerInnen dürfen verschiedenste kleine, kurzweilige, praktische Aufgaben bearbeiten und sich handwerklich ausprobieren.“
  • „Wir bieten den SchülerInnen eine Betriebsbesichtigung und erklären betriebliche Abläufe.“
Können auf der Buchungsplattform auch Praktikumsplätze als Angebot eingestellt werden?

Nein, auf der Buchungsplattform sollten ausschließlich konkrete Angebote und Aktionstage zum "Tag des Handwerks" eingestellt werden.

Viele Schülerinnen und Schüler suchen über die Praktikumsbörse der Handwerkskammer nach Praktikumsplätzen. Damit Ihr Praktikumsangebot bei der Zielgruppe optimal sichtbar wird und Sie geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden, empfehlen wir daher, Ihre Praktikumsangebote und freie Lehrstellen in unsere Praktikums- und Lehrstellenbörse einzustellen.

Sind Lehrkräfte an diesem Tag anwesend?

Die Lehrkräfte können, müssen aber nicht anwesend sein.

Sind wir als Betrieb verpflichtet, für die Verpflegung der SchülerInnen zu sorgen?

Sie können für Verpflegung sorgen. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet.

Für Schulen

Können nur Lehrkräfte die Angebotsbuchung vornehmen?

Ja. Die Buchung kann ausschließlich von Lehrkräften vorgenommen werden.

Für welche Schularten gilt der „Tag des Handwerks“?

Der „Tag des Handwerks“ gilt für alle weiterführenden Schularten.

An unserer Schule gibt es bereits Formate, die sich inhaltlich mit dem „Tag des Handwerks“ decken. Müssen wir trotzdem zusätzlich einen „Tag des Handwerks“ organisieren?
Wenn Ihre SchülerInnen bereits bei bestehende Formaten wie z.B. dem
Berufsorientierungsprogramm des BMBF (BOP) eine handwerkliche
Berufsorientierung erleben, ist eine Teilnahme am „Tag des Handwerks“
nicht erforderlich. Gerne klären wir diese Frage direkt mit Ihnen ab.
Welche Jahrgangsstufen sollen am „Tag des Handwerks“ teilnehmen?

Grundlegend ist der Tag des Handwerks für die Jahrgangsstufen vorgesehen, in denen ein besonderer Fokus auf der Berufsorientierung liegt.

Wie sind die SchülerInnen versichert?

Da es sich beim „Tag des Handwerks“ um eine schulische Veranstaltung handelt, besteht für SchülerInnen die reguläre Unfallversicherung über die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse. Zudem empfehlen wir, eine Schülerhaftpflichtversicherung abzuschließen.